Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die in dem Angebot beschriebene werbliche Betreuung des Kunden durch die Agentur. Das Angebot ist unverbindlich und freibleibend und kann nach Auftragserteilung des Kunden von der Agentur binnen zwei Wochen angenommen werden.

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§ 2 Präsentation und Pitches

Für die Teilnahme an Präsentationen und Pitches steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Agentur oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

§ 3 Vergütung und Kündigung

Zahlungsforderungen sind, sofern im Vertrag kein ausdrückliches Fälligkeitsdatum genannt ist, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen Zeitraum von über vier Wochen, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen in Rechnung stellen. Sofern nicht anders vereinbart gelten Abschlagszahlungen in Höhe von 50% mit Auftragserteilung und 50% nach Abschluss eines Projektes.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen oder Arbeiten durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt.

Sofern Werkvertragsrecht Anwendung findet, wird § 649 S. 1 BGB bei Verträgen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr ausgeschlossen, so dass eine Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich ist; auch findet § 649 S. 3 BGB keine Anwendung.

Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Kuünstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige Abgaben, wie z.B. Zahlungen
an Verwertungsgesellschaften, sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen und werden an ihn weiterberechnet.

Eine Aufrechnung gegen die Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrechten gegen die Agentur ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum und Vertragsstrafe

Sämtliche von der Agentur angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen der Agentur dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Agentur genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an die Agentur zu zahlen.

Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

Bei Veröffentlichungen wird die Agentur in üblicher Form als Urheber genannt.

Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.

Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Agentur geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

§ 5 Sach- und Rechtsmängel

Nach Erhalt einer von der Agentur erstellten Leistung hat der Kunde eine zweiwöchige Testphase, um diese zu untersuchen und bei Vorliegen von erkennbaren Mängeln unverzüglich und in Schriftform zu rügen. Unterlässt er dies, so gilt die entsprechende Leistung hinsichtlich erkennbarer Mängel als abgenommen und genehmigt.

Sollten noch während der Testphase erkennbare Mängel auftreten und zeigt der Kunde diese Fehler der Agentur schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist von zwei Wochen.

Treten während der Testphase keine wesentlichen Fehler auf oder werden der Agentur keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für den Server des Kunden, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Die Agentur haftet unbeschränkt im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Agentur haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannten „Kardinalpflichten“), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Agentur auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt. Soweit die Haftung der Agentur gemäß dieser Ziffer ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen.

§ 7 Rechte der Agentur

Die Agentur behält sich ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke vor. Die Agentur ist insbesondere berechtigt, in der Presse und auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrer Homepage, mit Namen und/oder Firmenlogo des Kunden die für diesen erbrachten Leistungen darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Die Agentur hat das Recht, auf allen Werbemitteln und Werbemaßnahmen des Kunden als Urheber genannt zu werden. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen zur Erfüllung des Vertrags durch Dritte durchführen zu lassen.

§ 8 Schlussbestimmungen und Datenschutz

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Anstelle der unwirksamen Klausel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich

speichert und verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich in dem Umfang, der im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.